Samstag, 14. Mai 2011

Bin Ladens Tod vs. Sicherungsverwahrung




Es ist schon sehr erstaunlich wie stark das öffentliche Meinungsbild bei recht ähnlichen Themen schwanken kann. Auf der einen Seite wird groß und breit über die Operation "Geronimo" diskutiert (siehe Welt online) und teilwese heftige Debatten losgetreten deren Ausgang die Deutschen entzweit (ebenfalls Welt online) und zur anderen Seite werden eben jene Argumente die gegen eine Tötung Osama Bin Ladens sprechen nieder geredet, wenn es um das Thema "Sicherungsverwahrung" geht.

Ein sehr gutes Kommentar zu dem kritischen Punkt in unserem Justizsystem und die aktuelle Urteilssprechung beim Bundesverfassungsgericht findet Ihr im aktuellen Stern (Ausgabe 20 vom 12.05.2011) von Franziska Reich.

Jeder sucht die Gerechtfertigung für den gewaltsamen Tod Osama Bin Ladens durch die USA und es wird die Frage in Raum gestellt, ob eine Verhaftung und anschließend rechtliche Verurteilung nicht "rechtmäßiger" gewesen wäre. Dabei ist doch die Meinung in unserem eigenen Land nicht mal stimmig wenn es um das Grundgesetz geht, dessen Aufbau ja weitesgehend auf den internationalen Menschenrechten beruht.
Denn hier ist es die Sicherungsverwahrung die offenbar gegen das Grundgesetz verstößt und damit auch gegen Menschenrechte. Und dennoch wünschen sich viele, dass die Schwerverbrecher lebenslang weggesperrt werden.

"Messen mit zweierlei Maß" umschreibt man dieses Phänomen der Meinungsbildung. Was wäre eine mögliche Alternative zu Osamas Tod gewesen? Die "Verhaftung" durch die USA Spezialeinheiten wäre schon mal völkerrechtlich keineswegs einwandfrei gedeckt gewesen und die weitere Inhaftierung in den USA hätte sowieso allen sauer aufgestoßen, denn sonst wäre Guantanamo (wieder) ins Rampenlicht gerückt. Der Sieg Obamas gegen den internationalen Terror im Form von Osams Gefangennahme wäre durch die völkerrechtsverletzende "Unterkunft" in dem Kuba-Gefängnis durch die Medien und Völkergemeinschaft absolut zunichte gemacht worden. 

Keinesfalls kann ich behaupten, ich wäre unglücklich über den Tod Osama Bin Ladens, aber um so mehr wurmt mich zum Beispiel die Tatsache, dass die USA den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ablehnen (siehe Wikipedia), in denen eine UN-konforme Verurteilung Bin Ladens möglich gewesen wäre. Die Vereinigten Staaten haben zwar einen der gefürchtesten Männer des jungen 21. Jahrhunderts eleminiert, aber keinesfalls die Welt besser gemacht. Moralische Bedenken sind nach wie vor da, aber ein Feuerwehrmann aus New York wird diese sicherlich anders beurteilen als ein Augenoptiker in Coburg.

Zur Kernfrage der Menschenrechte und ihrer Umsetzung bleibt es aber in Deutschland offen, wie nun die Sicherheitsverwahrung "ersetzt" oder besser neu umgesetzt wird. Und hier muss sich wohl jeder mal selbst an die Nase fassen und darüber nachdenken, wie Er / Sie entscheiden würde. Den Mord an einem Top-Terroristen durch einen souveränen Staat in Frage stellen, aber gleichzeitig eine nicht mit dem Grundgesetz vereinbare Justizregelung als "besser so" hinnehmen?

Schwere Kost!

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